Parallelmitgliedschaft
Es ist möglich, Mitglied in mehreren Vereinen zu sein, die übergeordnet im Landesfischereinverband Westfalen und Lippe organisiert sind. Eine solche "Parallelmitgliedschaft" in mehreren Vereinen bringt besondere Bedingungen mit sich, die sich für unseren Verein folgendermaßen darstellen:

  • Gemäß der Richtlinien des Landesfischereiverbandes darf der Jahreserlaubnisschein pro Person nur einmalig ausgestellt werden. Das Mitglied muss daher jährlich entscheiden, über welchen Verein es diesen beziehen möchte.
  • Unabhängig davon, ob der Erlaubnisschein über den VAC Recklinghausen bezogen wird oder nicht, liegt der jährlich zu zahlende Vereinsbeitrag für unseren Verein fest und wird nicht reduziert oder angepasst. Wir führen keine passiven Mitglieder.
  • Jedes Mitglied erhält über den VAC Recklinghausen einen Sportfischerpass, sodass auch bei einer Parallelmitgliedschaft ein Passfoto bei Vereinseintritt abzugeben ist.
  • Unabhängig davon, ob der Erlaubnisschein über den VAC Recklinghausen bezogen wird oder nicht, ist jedes Mitglied dazu verpflichtet, eine jährliche Fangstatistik abzugeben.

Bei weiteren Fragen steht der Vereinsvorstand gerne Rede und Antwort.
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