Ausgabe der Jahreserlaubnisscheine für LFV Gewässer
Der Verein bietet von Dezember bis Februar des Folgejahres Termine an Wochenenden an, um den Jahreserlaubnisschein für die LFV Gewässer persönlich abzuholen. Der erste Ausgabetermin im Dezember ist zugleich die letzte Möglichkeit zur fristgerechten Abgabe der Fangstatistik für das laufende Kalenderjahr. Nach der Jahreshauptversammlung im Januar werden ebenfalls noch Erlaubnisscheine ausgegeben. Der letzte Ausgabetermin findet meist im Februar oder Anfang März statt.

Alternativ kann der Erlaubnisschein nach dem letzten Ausgabetermin im Februar ( oder März ) auch per Post zugestellt werden. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen per Einschreiben, sodass im Voraus momentan 4,00 € auf das Konto des Vereins zu überweisen sind. Der Versand erfolgt 5-7 Tage nach Eingang der Zahlung (Sammelversand). Nach dem letzten Ausgabetermin kann der Erlaubnisschein nur noch auf diesem Wege bezogen werden. Der Postversand ist nur bis zum 31. März möglich.

Zusammenfassung
  • Persönliche Abholung an mehreren Terminen von Dezember bis Februar (z.B. nach der Jahreshauptversammlung im Januar)
  • Postversand per Einschreiben nach dem letzten Ausgabetermin im Februar bei vorausgegangener Überweisung von 4,00 € auf das Vereinskonto mit Verwendungszweck "E-Schein Postversand"
  • Zustellung 5-7 Tage nach Eingang der Zahlung (Sammelversand)
  • Nur noch Postversand nach letztem Ausgabetermin im März
  • Postversand befristet bis zum 31. März
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