Setzkescher verboten
03.05.2016 um 20:59 Uhr
Vor wenigen Tagen erreichte den Vorstand das aktuelle Rundschreiben des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe. In diesem wird auf ein mit sofortiger Wirkung eintretendes Setzkescherverbot im westdeutschen Kanalnetz hingewiesen.

Aus dem Rundschreiben des LFV:
6. Setzkescherverbot in den Kanälen
Der Einsatz des Setzkeschers ist aus tierschutzrechtlichen Gründen fragwürdig. Insbesondere in stark fließenden Gewässern sowie in Schifffahrtswegen ist der Setzkescher kritisch zu beurteilen, weil die Fische durch die Einengung bei stark strömendem Wasser oder Wellenschlag Schäden erleiden können. Aus diesem Grund ist es bereits jetzt gängige Praxis, dass die Wasserschutzpolizei Angler, die an den Kanälen Setzkescher benutzen, wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anzeigen.

Der Landesfischereiverband als Pächter der Kanalstrecken verbietet daher ab sofort den Einsatz des Setzkeschers am Westdeutschen Kanalnetz und wird dieses Verbot in den Erlaubnisschein 2017 aufnehmen. Der LFV verdeutlicht damit die bisherige gleichlautende Empfehlung.

Bitte geben Sie diese Information an Ihre Vereinsmitglieder weiter und weisen Sie darauf hin, dass die Benutzung eines Setzkeschers am Kanal einen Straftatbestand nach dem Tierschutzgesetz darstellen kann.

Wir halten alle Mitglieder an, sich an das ausgesprochene Setzkescherverbot zu halten!

Euer Vorstand

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